Wann brauche ich einen Sachkundenachweis für meinen Hund, was ist das überhaupt?
Wenn Sie einen Hund halten möchten, der ausgewachsen ein Endgewicht über 20 kg (z.B. Labrador, Golden Retriever) erreicht oder eine Widerristhöhe von 40 cm oder mehr aufweist, so müssen Sie nach dem neuen Landeshundegesetz von 2002 der zuständigen Behörde (in Düsseldorf dem Ordnungsamt) die Haltung anzeigen. Dazu brauchen Sie:
- die erforderliche Sachkunde
- die Zuverlässigkeit
- eine fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip
- eine Haftpflichtversicherung für den Hund
alle diese Punkte müssen der zuständigen Behörde gegenüber nachgewiesen werden.
Den Sachkundenachweis können Sie bei uns erlangen. Wir gehören zu den von der Tierärztekammer autorisierten Stellen, die dazu berechtigt sind, die Prüfung abzunehmen. Bei dem Sachkundenachweis müssen Sie einen Fragebogen mit 20 Fragen ausfüllen und danach noch mündlich Fragen zur Hundeerziehung und zum Verhalten beantworten. Einsehen und herunterladen können Sie die Fragebögen im Downloadbereich unserer Website. Sie brauchen keinen Sachkundenachweis, wenn Sie im Besitz eines Jagdscheines sind, wenn Sie eine Erlaubnis zur Zucht und Haltung von Hunden oder zum Handel mit Hunden besitzen, wenn Sie Polizeihundeführer/in sind, wenn Sie selbst den Sachkundenachweis abnehmen dürfen oder wenn Sie Tierarzt/Tierärztin sind.
Möchten Sie einen Pittbullterrier, einen American Staffordshire Terrier, einen Staffordshire Bullterrier oder einen Bullterrier besitzen, so erkundigen Sie sich das neue Landeshundegesetz NRW vom 18.12.2002. Planen Sie einen Hund der zu folgenden Rassen gehört: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasiliero, Dogo Argentino, Rottweiler oder Tosa Inu zu erwerben, so erkundigen Sie sich bitte vor dem Kauf ebenfalls unter o.g. Internetadresse.