
Foto: koszivu | Fotolia
Viele EU Länder haben jedoch zusätzliche Regelungen. Speziell bei Reisen in das Vereinigte Königreich (Großbritanien, Malta und Nordirland), nach Norwegen oder Schweden sind lange Vorlauffristen nötig. Es müssen weitere Auflagen wie Tollwuttiterbestimmung und Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer erfüllt werden. Teilweise besteht eine Wartefrist zwischen Blutentnahme und möglichem Einreisezeitpunkt von 6 Monaten. Um Ihnen für IHR Reiseland die wichtigsten Informationen bieten zu können, sprechen Sie uns bitte an. Gerne beraten wir sie und geben Ihnen die benötigten aktuellen Informationen.
Auch über das Internet können Sie sich bei der Firma Intervet Reiseinformationen kostenfrei und aktuell beschaffen
Bei Einreise in ein nicht aufgeführtes Land oder Rückreise aus einem nicht aufgeführtem Land gelten besondere Bestimmungen, sprechen Sie uns an oder informieren sie sich bei der entsprechenden Botschaft!
Seit Oktober 2004 regelt eine EU Verordnung den Reiseverkehr mit Heimtieren (Hund, Katze, Frettchen) innerhalb und außerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (gilt nicht für Tiere die Gegenstand eines Verkaufes sind). Dadurch soll ein verbesserter Schutz vor der Verbreitung und der Verschleppung der Tollwut erreicht werden.
Die Verordnung besagt:
Heimtiere müssen zur eindeutigen Identifikation elektronisch gekennzeichnet sein (Transponder Iso Norm 11784 oder 11785). Falls der Chip nicht dieser Norm entspricht, muss der Tierhalter ein eigenes Lesegerät mitführen (in unserer Praxis werden nur Transponder verwendet, die dieser Norm entsprechen). Bis 2011 kann die Kennzeichnung auch in einer gut lesbaren Tätowierung bestehen.
Bei Reisen muss der blaue Heimtierausweis (Pet Passport) mitgeführt werden, der von einem Tierarzt komplett ausgefüllt sein muss.
Ihr Tier muss einen gültigen Tollwutschutz besitzen (Tier bei Erstimpfung mindestens 3 Monate alt, Impfung mindestens 21 Tage (manche Botschaften geben noch 30 Tage an) vor Reiseantritt. Im Falle der Wiederholungsimpfungen sollen diese innerhalb des vom Hersteller angegebenen Zeitraumes durchgeührt werden.
Für Tiere unter 3 Monaten gilt bei den Mitgliedsstaaten (außer Großbritanien, Irland, Malta, Schweden): Heimtierausweis, Transponder/Tätowierung sowie Bestätigung vom Tierarzt, dass das Tier seit Geburt ortsständig und ohne Kontakt zu Wildtieren war.
Diese ganzen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, wenn sie innerhalb der EU reisen möchten. Folgende Länder zählen zu den EU Ländern:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritanien/Nordirland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Östereich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.